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Ruhestand in Frankreich: Wie viel kann jemand erhalten, der noch nie in seinem Leben gearbeitet hat?

In Frankreich kann jeder über 65 Jahre (bzw. über 60 Jahre im Falle einer Arbeitsunfähigkeit) eine Mindestaltersrente beziehen, die auch als Solidaritätsbeihilfe für ältere Menschen (ASPA) bezeichnet wird. Diese Zulage ist für ältere Menschen gedacht, die nicht genug Beiträge geleistet haben, um Anspruch auf eine Vollrente zu haben. Die Höhe des ASPA variiert je nach Familiensituation und den Mitteln der Person, garantiert jedoch ein Mindesteinkommen, um ein angemessenes Leben im Ruhestand zu gewährleisten.

Die Hinterbliebenenrente:

Für Personen, die nie gearbeitet haben, aber verheiratet sind oder mit einem verstorbenen Ehepartner verheiratet waren, besteht die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente zu beziehen. Diese Leistung ermöglicht es dem überlebenden Ehegatten, einen Teil oder die gesamte Altersrente des verstorbenen Ehegatten zu erhalten. Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach den während der Erwerbstätigkeit des verstorbenen Ehegatten gezahlten Beiträgen.

Zusätzliche Sozialhilfe:

Für die vollständigen Kochschritte gehen Sie bitte auf die nächste Seite oder klicken Sie auf die Schaltfläche Öffnen (>) und vergessen Sie nicht, mit Ihren Facebook-Freunden zu teilen

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