Wenn eine Person ein Taubheitsgefühl auf einer Körperseite verspürt, beim Lächeln nur die Hälfte ihres Mundes berührt oder nicht beide Hände heben kann, ist dies ein Grund zur Sorge.
Ein Schlaganfall kann mit Atembeschwerden einhergehen.
Auch eine Person, die in Ohnmacht fällt, sollte umgehend von einem Arzt untersucht werden.
Auch das Sehen kann beeinträchtigt sein: verschwommen, trüb, asymmetrisch …
Ebenso kann das Sprechen aufgrund von Sprachschwierigkeiten beeinträchtigt sein. Auch
starke Kopfschmerzen und Gleichgewichtsverlust sollten
ernst genommen werden.
Natürlich kann jedes dieser Symptome für sich genommen durch eine andere Pathologie verursacht werden, aber wir müssen wachsam sein. Und asymmetrische Taubheit ist am alarmierendsten!
Rufen Sie im Zweifelsfall sofort einen Krankenwagen, denn die Zeit drängt.
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