Damit Ihr Garten nicht zum Tatort wird, finden Sie hier die auf nationaler Ebene allgemein akzeptierten Zeitfenster:
- Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr
- Samstag: 9 bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 19 Uhr
- Sonn- und Feiertage: von 10.00 bis 12.00 Uhr nur
Außerhalb dieser Zeiten wird Ihr Rasenmäher zu einer Lärmbelästigung, die als „ungewöhnliche Störung der Nachbarschaft“ gilt , ein Rechtsbegriff, der Sie teuer zu stehen kommen kann.
Diese Einschränkungen gelten für alle lauten Geräte: Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser usw. Auch wenn Sie die Ruhe eines Urlaubsmorgens gerne für die Gartenarbeit nutzen würden, warten Sie lieber noch ein wenig, sonst besteht die Gefahr, dass dieser Moment der Entspannung zur Strafe wird .
Welche Strafe droht Ihnen bei einem Verstoß gegen diese Regel?
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