Für Personen, die nie gearbeitet haben, aber verheiratet sind oder mit einem verstorbenen Ehepartner verheiratet waren, besteht die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente zu beziehen. Diese Leistung ermöglicht es dem überlebenden Ehegatten, einen Teil oder die gesamte Altersrente des verstorbenen Ehegatten zu erhalten. Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach den während der Erwerbstätigkeit des verstorbenen Ehegatten gezahlten Beiträgen.
Zusätzliche Sozialhilfe:
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